Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Januar 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2010

Unternehmer

  • Ermittlung der für die Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenze
  • Nutzung eines Pkw für andere Einkunftsquellen ist nicht durch 1 %-Regelung abgegolten
  • Steuerliche Qualifizierung einer Tätigkeit richtet sich nach objektiven Kriterien
  • Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013

Grundstückseigentümer

  • Vermieter hat Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes

Umsatzsteuer

  • Angabe des Steuersatzes in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers stellt keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis dar

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Bei „Park and ride“ können Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten kombiniert werden
  • Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen kein Arbeitslohn
  • Zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten

Eltern und Kinder

  • Während der Ausbildungszeit nachgezahlte Ausbildungsvergütung für Vorjahre ist bei Ermittlung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen
  • Kindergeld bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes



Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Rufen Sie mich an oder senden Sie eine E-Mail.

Weiterlesen…


Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC

VG Braunschweig, Pressemitteilung vom 21.12.2009 zum Urteil 4 A 188/09 vom 20.11.2009

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem aktuellen Urteil entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin aus dem Landkreis Goslar gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt.

Weiterlesen…


Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2010 im Überblick

BMF, Pressemitteilung vom 18.12.2009

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz - zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt:
Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlasten. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise - die trotz allem immer noch anhält - Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung profitieren rund 16,6 Millionen Menschen von Entlastungen in Höhe von rund 10 Mrd. Euro jährlich. Bis 2013 summieren sich diese Entlastungen sogar auf rund 40 Mrd. Euro. Der Kern des Gesetzes: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können besser von der Steuer abgesetzt werden. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wird das steuerliche Sofortprogramm umgesetzt, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde.

Weiterlesen…


Steuerlicher Auskunftsaustausch: Vereinbarung mit Luxemburg unterzeichnet

BMF, Pressemitteilung vom 11.12.2009

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Amtskollege, Schatzminister Luc Frieden, haben am 11.12.2009 auf Schloss Senningen bei Luxemburg ein Protokoll unterzeichnet, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten aus dem Jahr 1958 geändert wird.

Weiterlesen…


BGH zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

BGH, Pressemitteilung vom 09.12.2009 zum Urteil VIII ZR 219/08 vom 09.12.2009

 

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internet-Seite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.

Weiterlesen…