Neuigkeiten

FG Niedersachsen hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i. H. v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. Euro.


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Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das BVerfG

Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az. 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der Bund der Steuerzahler heute einen wichtigen Etappensieg.

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Mandantenrundschreiben Dezember 2009

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2009 und Januar 2010

Erben und Vererben

  • Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft

Grundstückseigentümer

  • Vermieter hat teilgewerbliche Wohnungsnutzung unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung
  • Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen

Eltern und Kinder

  • Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden

 Unternehmer

  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne gilt einkünfteübergreifend
  • Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlage zum Verhindern einer Überentnahme ist Gestaltungsmissbrauch
  • Finanzamt kann keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2010 vernichtet werden

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Geschenke an Kunden

Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb müssen Sie für den Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte beachten:

  • Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig.
  • Nichtabziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist in die Ermittlung der Wertgrenze mit einzubeziehen. In diesen Fällen darf der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) nicht mehr als 35 € betragen.
  • Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein, auf der der Name des Empfängers vermerkt ist. Bei Rechnungen mit vielen Positionen sollte eine gesonderte Geschenkeliste mit den Namen der Empfänger sowie der Art und der Betragshöhe des Geschenks gefertigt werden.
  • Schließlich müssen diese Aufwendungen auf ein besonderes Konto der Buchführung „Geschenke an Geschäftsfreunde“ geführt werden.

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Umsatzsteuer ab 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Änderungen ab 01.01.2010

  • Sonstige Leistungen an einen Unternehmer
  • Sonstige Leistungen an Endverbraucher
  • Ausnahmen von der grundsätzlichen Ortsregelung
  • Ausnahmen von der Ortsregelung bei Leistungen an Endverbraucher
  • Güterbeförderungen
  • Grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der EU
  • Rechnungen ausländischer Unternehmer
  • Zusammenfassende Meldung
  • Vergütungsverfahren ab 01.01.2010

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