Neuigkeiten

Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.11.2009

Die so genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu ermittelt. Sie bestimmen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind. Für das Jahr 2010 liegt diese Grenze für die Rentenversicherung im Westen Deutschlands bei 5.500 Euro pro Monat. Im Osten liegt sie bei 4.650 Euro.

Der Bundesrat hat am 27.11.2009 einer Verordnung zugestimmt, die die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 bestimmt. Die neuen Werte gelten ab 1. Januar 2010.

Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Renten-, die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung.

Festgelegt wird damit die Höhe des Brutto-Lohns, bis zu dem eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Auch das Durchschnittsentgelt, das für die Ermittlung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung maßgeblich ist, wird jährlich neu berechnet.

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Pkw-Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Nutzungsverbot

In allen Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-Pkw ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt, ist lt. FG Niedersachsen eine vGA anzunehmen.

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FG Niedersachsen hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i. H. v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. Euro.


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Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das BVerfG

Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az. 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der Bund der Steuerzahler heute einen wichtigen Etappensieg.

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Mandantenrundschreiben Dezember 2009

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2009 und Januar 2010

Erben und Vererben

  • Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft

Grundstückseigentümer

  • Vermieter hat teilgewerbliche Wohnungsnutzung unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung
  • Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen

Eltern und Kinder

  • Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden

 Unternehmer

  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne gilt einkünfteübergreifend
  • Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlage zum Verhindern einer Überentnahme ist Gestaltungsmissbrauch
  • Finanzamt kann keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2010 vernichtet werden

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