Neuigkeiten

Änderungen in der Lohnabrechnung 2010

Im April 2009 trat das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 Entgelt- sowie zahlreiche weitere Daten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln müssen. Die Zentrale Speicherstelle ist bei der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt.

Beschreibung des Übermittlungsverfahrens

Derzeit müssen Beschäftigte bei Behörden Papierbescheinigungen vorlegen, wenn sie (Sozial-) Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab Januar 2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr anlassbezogen schriftliche Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an die zentrale Speicherstelle melden. Von dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden zusammen mit dem Antragsteller bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf deren Grundlage die Leistungen.

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Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.11.2009

Die so genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu ermittelt. Sie bestimmen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind. Für das Jahr 2010 liegt diese Grenze für die Rentenversicherung im Westen Deutschlands bei 5.500 Euro pro Monat. Im Osten liegt sie bei 4.650 Euro.

Der Bundesrat hat am 27.11.2009 einer Verordnung zugestimmt, die die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 bestimmt. Die neuen Werte gelten ab 1. Januar 2010.

Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Renten-, die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung.

Festgelegt wird damit die Höhe des Brutto-Lohns, bis zu dem eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Auch das Durchschnittsentgelt, das für die Ermittlung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung maßgeblich ist, wird jährlich neu berechnet.

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Pkw-Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Nutzungsverbot

In allen Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-Pkw ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt, ist lt. FG Niedersachsen eine vGA anzunehmen.

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FG Niedersachsen hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i. H. v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. Euro.


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Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das BVerfG

Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az. 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der Bund der Steuerzahler heute einen wichtigen Etappensieg.

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