Neuigkeiten

Steuerlicher Auskunftsaustausch: Vereinbarung mit Luxemburg unterzeichnet

BMF, Pressemitteilung vom 11.12.2009

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Amtskollege, Schatzminister Luc Frieden, haben am 11.12.2009 auf Schloss Senningen bei Luxemburg ein Protokoll unterzeichnet, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten aus dem Jahr 1958 geändert wird.

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BGH zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

BGH, Pressemitteilung vom 09.12.2009 zum Urteil VIII ZR 219/08 vom 09.12.2009

 

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internet-Seite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.

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Koalitionsfraktionen setzen Umsatzsteuersenkung für Hotels durch

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 02.12.2009

Der Finanzausschuss hat am 02.12.2009 den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (17/15) mit den Stimmen der beiden Fraktionen angenommen. SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab, der unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro monatlich ab Januar 2010 und Entlastungen für Unternehmen durch bessere Abschreibungsbedingungen vorsieht.

Die ebenfalls in dem Gesetzentwurf vorgesehene Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen war zuvor in einer von der Opposition verlangten getrennten Abstimmung mit der Mehrheit von Unions- und FDP-Fraktion angenommen worden, während die drei Oppositionsfraktionen dagegen stimmten. Bei einer ebenfalls separat vorgenommenen Abstimmung über die Erhöhung des Kindergeldes enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während alle anderen Fraktionen dafür waren.

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Änderungen in der Lohnabrechnung 2010

Im April 2009 trat das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 Entgelt- sowie zahlreiche weitere Daten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln müssen. Die Zentrale Speicherstelle ist bei der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt.

Beschreibung des Übermittlungsverfahrens

Derzeit müssen Beschäftigte bei Behörden Papierbescheinigungen vorlegen, wenn sie (Sozial-) Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab Januar 2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr anlassbezogen schriftliche Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an die zentrale Speicherstelle melden. Von dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden zusammen mit dem Antragsteller bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf deren Grundlage die Leistungen.

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Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.11.2009

Die so genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu ermittelt. Sie bestimmen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind. Für das Jahr 2010 liegt diese Grenze für die Rentenversicherung im Westen Deutschlands bei 5.500 Euro pro Monat. Im Osten liegt sie bei 4.650 Euro.

Der Bundesrat hat am 27.11.2009 einer Verordnung zugestimmt, die die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 bestimmt. Die neuen Werte gelten ab 1. Januar 2010.

Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Renten-, die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung.

Festgelegt wird damit die Höhe des Brutto-Lohns, bis zu dem eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Auch das Durchschnittsentgelt, das für die Ermittlung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung maßgeblich ist, wird jährlich neu berechnet.

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