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Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt.

Die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen sind zum Beispiel:

Bereits durch die Erbschaftsteuerreform 2008 wurde dem Betriebsnachfolger die Wahl eingeräumt, ob er eine Verschonung zu 85 % oder zu 100 % des begünstigten Vermögens in Anspruch nehmen will. Die mit Abgabe der Steuererklärung auszuübende Wahl ist bindend und kann nicht nachträglich revidiert werden. Rückwirkend ab 2009 wurden nun die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt. Die verbesserten Voraussetzungen für die Verschonung gelten auch rückwirkend, sofern für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag das neue Recht angewendet wurde.
Am 16. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor, etwa im Bereich der Riester-Rente, dem  Spendenabzug, der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden und bei der Umsatzsteuer. Darüber hinaus wird die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verbessert.

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Unternehmer

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Zinsschranke
  • Gewerbesteuer
  • Mantelkaufregelung
  • Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

 

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen

Familien

  • Kinder

Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Bestandsschutz für modular aufgebaute Anlagen

Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Spenden
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Degressive AfA auf Gebäude
  • Rentenbesteuerung
  • Riester-Rente
  • Umsatzsteuerbefreiung von Postuniversaldienstleistungen



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Umsatzbesteuerung von Restaurations- und Beherbergungsleistungen sowie Lebensmittellieferungen

Lebensmittellieferung sowie der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen unterliegen in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Im Gegensatz zu diesen Lieferungen sind Restaurationsleistungen als sonstige Leistungen zu qualifizieren und werden mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.


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Düsseldorfer Tabelle 2010: Unterhalt für Scheidungs- und Trennungskinder steigt

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Der Unterhaltanspruch von Scheidungs- und Trennungskinder steigt in diesem Jahr so stark wie noch nie. Nach der am 06.01.2010 veröffentlichten neuen "Düsseldorfer Tabelle" erhöhen sich die Unterhaltssätze zum 01.01.2010 um rund 13 %. Betroffene Eltern müssen pro Kind zwischen 26 und 69 Euro monatlich mehr zahlen.

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Festlegung der Steuererklärungsfristen 2010

BMF, Pressemitteilung vom 04.01.2010

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Januar 2010 über Steuererklärungsfristen.

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