Neuigkeiten
Vereinfachungen beim Elterngeld
Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.02.2010
Der Bundesrat hat am 12.02.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den er eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen will.
Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.
15. Februar 2010
Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 10.02.2010 zum Urteil 4 K 1507/09 vom 21.01.2009
Mit Urteil vom 21. Januar 2010 zum Kindergeldrecht (Az.: 4 K 1507/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann.
Im Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt.
Hinweis: Nach der Privatisierung der DB wurden die bisherigen Beamten statusmäßig in das Bundeseisenbahnvermögen (BV) versetzt, arbeiten aber bei dem jetzigen privaten Arbeitgeber DB-AG weiter.
12. Februar 2010
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
11. Februar 2010
Überprüfung auf Grund Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ohne schriftliche Ankündigung
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 08.02.2010 zum Urteil 7 K 7024/07 vom 04.11.2009
Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung durchführen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04. November 2009 (Aktenzeichen 7 K 7024/07).
10. Februar 2010
BFH: Bei Zahlung der Schenkungsteuer aus der Betriebssubstanz keine Vergünstigung des Betriebsvermögens nach dem ErbStG
BFH, Pressemitteilung Nr. 12/10 vom 10.02.2010 zum Urteil II R 63/08 vom 11.11.2009
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08 entschieden, dass die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auch dann wegen zu hoher Entnahmen aus dem Betriebsvermögen nachträglich (teilweise) entfällt, wenn die Entnahmen ausschließlich der Zahlung der durch den Erwerbsvorgang ausgelösten Erbschaft- oder Schenkungsteuer dienten.
10. Februar 2010