Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Februar 2010

 

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2010

Unternehmer

  • Werkstattinventar ist keine wesentliche Betriebsgrundlage bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im Ganzen

  • Steuerpflichtiger Entnahmegewinn bei Beendigung der Nutzung eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes

Umsatzsteuer

  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt

  • Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter

Kapitalgesellschaften/Beteiligungen

  • Jahresabschluss 2008 zum 31.12.2009 veröffentlicht?

  • Besteuerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug in das Ausland

Sonstige

  • Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens kann nur durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids geführt werden

  • Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung

  • Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen

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Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt.

Die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen sind zum Beispiel:

Bereits durch die Erbschaftsteuerreform 2008 wurde dem Betriebsnachfolger die Wahl eingeräumt, ob er eine Verschonung zu 85 % oder zu 100 % des begünstigten Vermögens in Anspruch nehmen will. Die mit Abgabe der Steuererklärung auszuübende Wahl ist bindend und kann nicht nachträglich revidiert werden. Rückwirkend ab 2009 wurden nun die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt. Die verbesserten Voraussetzungen für die Verschonung gelten auch rückwirkend, sofern für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag das neue Recht angewendet wurde.
Am 16. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor, etwa im Bereich der Riester-Rente, dem  Spendenabzug, der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden und bei der Umsatzsteuer. Darüber hinaus wird die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verbessert.

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Unternehmer

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Zinsschranke
  • Gewerbesteuer
  • Mantelkaufregelung
  • Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

 

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen

Familien

  • Kinder

Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Bestandsschutz für modular aufgebaute Anlagen

Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Spenden
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Degressive AfA auf Gebäude
  • Rentenbesteuerung
  • Riester-Rente
  • Umsatzsteuerbefreiung von Postuniversaldienstleistungen



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Die wichtigsten rechtlichen Änderungen 2010 im Überblick

Die wichtigsten rechtlichen Änderungen 2010 im Überblick

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Umsatzbesteuerung von Restaurations- und Beherbergungsleistungen sowie Lebensmittellieferungen

Lebensmittellieferung sowie der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen unterliegen in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Im Gegensatz zu diesen Lieferungen sind Restaurationsleistungen als sonstige Leistungen zu qualifizieren und werden mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.


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Düsseldorfer Tabelle 2010: Unterhalt für Scheidungs- und Trennungskinder steigt

Düsseldorfer Tabelle 2010: Unterhalt für Scheidungs- und Trennungskinder steigt

 

Der Unterhaltanspruch von Scheidungs- und Trennungskinder steigt in diesem Jahr so stark wie noch nie. Nach der am 06.01.2010 veröffentlichten neuen "Düsseldorfer Tabelle" erhöhen sich die Unterhaltssätze zum 01.01.2010 um rund 13 %. Betroffene Eltern müssen pro Kind zwischen 26 und 69 Euro monatlich mehr zahlen.

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