Neuigkeiten
BFH: Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an Lebensgefährtin
BFH, Urteil VI R 64/08 vom 17.12.2009
Leitsatz
- Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).
- Gehört der Haushaltsgemeinschaft ein unterhaltsberechtigtes Kind an, sind die für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel um den nach § 32 Abs. 6 Satz 2 EStG bemessenen Mindestunterhaltsbedarf des Kindes zu kürzen.
- Der Mindestunterhalt ist in Höhe des doppelten Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes anzusetzen. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt entsprechend zur Anwendung.
17. Februar 2010
Vereinfachungen beim Elterngeld
Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.02.2010
Der Bundesrat hat am 12.02.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den er eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen will.
Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.
15. Februar 2010
Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 10.02.2010 zum Urteil 4 K 1507/09 vom 21.01.2009
Mit Urteil vom 21. Januar 2010 zum Kindergeldrecht (Az.: 4 K 1507/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann.
Im Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt.
Hinweis: Nach der Privatisierung der DB wurden die bisherigen Beamten statusmäßig in das Bundeseisenbahnvermögen (BV) versetzt, arbeiten aber bei dem jetzigen privaten Arbeitgeber DB-AG weiter.
12. Februar 2010
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
11. Februar 2010
Überprüfung auf Grund Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ohne schriftliche Ankündigung
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 08.02.2010 zum Urteil 7 K 7024/07 vom 04.11.2009
Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung durchführen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04. November 2009 (Aktenzeichen 7 K 7024/07).
10. Februar 2010