Neuigkeiten

Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro

FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 17.02.2010 zum Urteil 3 K 2002/09 vom 26.01.2010

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2008 vom 26. Januar 2010 (Az. 3 K 2002/09) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die erhöhte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bereits im Jahre 2008 in Höhe von 1.200 Euro angesetzt werden kann.

Der Rechtsstreit geht darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600 Euro lautete; mit einer im Jahre 2008 durchgeführten Gesetzesänderung wurde dieser Höchstbetrag für die Jahre ab 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt. Streitig war, ob die Gesetzesfassung bzw. die Anwendungsvorschriften so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 Euro schon bereits für das Jahr 2008 gewährt werden kann

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BFH: Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an Lebensgefährtin

BFH, Urteil VI R 64/08 vom 17.12.2009

Leitsatz

  1. Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).
  2. Gehört der Haushaltsgemeinschaft ein unterhaltsberechtigtes Kind an, sind die für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel um den nach § 32 Abs. 6 Satz 2 EStG bemessenen Mindestunterhaltsbedarf des Kindes zu kürzen.
  3. Der Mindestunterhalt ist in Höhe des doppelten Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes anzusetzen. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt entsprechend zur Anwendung.

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Vereinfachungen beim Elterngeld

Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.02.2010

Der Bundesrat hat am 12.02.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den er eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen will.

Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.

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Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden

FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 10.02.2010 zum Urteil 4 K 1507/09 vom 21.01.2009

Mit Urteil vom 21. Januar 2010 zum Kindergeldrecht (Az.: 4 K 1507/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann.

Im Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt.

Hinweis: Nach der Privatisierung der DB wurden die bisherigen Beamten statusmäßig in das Bundeseisenbahnvermögen (BV) versetzt, arbeiten aber bei dem jetzigen privaten Arbeitgeber DB-AG weiter.

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Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Ab 01.03.2010 greifen bei 0180-Rufnummern neue Preisobergrenzen und neue Auspreisungspflichten! Werbe-Beispiele:
0180-5: "0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz;
maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen"
0180-2: "0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz;
maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen"

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