Neuigkeiten
Elektronisches Fahrtenbuch - strenge Anforderungen für steuerliche Anerkennung
FG Münster, Pressemitteilung vom 15.03.2010 zum Urteil 5 K 5046/07 vom 04.02.2010
Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten - steuerlich relevanten - Daten ausgeschlossen sind. Dies hat der 5. Senat des FG Münster mit Urteil vom 4. Februar 2010 entschieden (Az. 5 K 5046/07 E,U).Im Streitfall nutzte die Klägerin ihre im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeuge auch für Privatfahrten. Die Fahrzeuge waren mit Fahrdatenspeichern ausgestattet, die für jede Fahrt automatisch Datum, Uhrzeit, Fahrdauer, Tachostand und gefahrene Kilometer aufzeichneten. Art, Ziel und Zweck der Fahrt konnten dagegen manuell eingegeben werden. Die Daten wurden zunächst im Fahrdatenspeicher festgehalten und konnten mit Hilfe einer Software ausgelesen und auf einem externen PC gespeichert werden. Nach der Datenübertragung konnten die automatisch aufgezeichneten Daten nicht mehr verändert werden, wohl aber die manuellen Eingaben hinsichtlich Art, Ziel und Zweck der Fahrt.
16. März 2010
Bund kauft Steuerdaten-CD aus Baden-Württemberg
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 03.03.2010
Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen. Die Bundesregierung teilte am Mittwochvormittag im Finanzausschuss mit, dies werde "gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes" geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.
4. März 2010
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010
Urteil vom 2. März 2010
– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –
2. März 2010
Unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht - OFD mahnt: Straffreiheit nur bei vollständigen Angaben
OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 25.02.2010
Mit dem deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen mit Bezug auf Schweizer Kapitalanlagen - zur Zeit liegen der Oberfinanzdirektion Koblenz 365 Selbstanzeigen aus allen Finanzämtern des Landes vor - nimmt auch die Zahl unvollständiger Selbstanzeigen zu.
Vor allem steuerlich nicht beratene Bürger, die nun ihr Gewissen erleichtern wollen, machen in ihrer Selbstanzeige zunächst unvollständige Angaben zu ihrem im Ausland unbemerkt vom deutschen Fiskus angelegten Kapital. So fehlen in zahlreichen Fällen die erforderlichen Auskünfte über die bisher unversteuert gebliebenen Kapitalerträge
Haben Sie Fragen dazu, dann melden Sie sich an - oder rufen Sie mich an oder schreiben eine eMail! Meine Kontaktdaten finden sie unter Kontakt.
26. Februar 2010
Wussten Sie schon? ELENA und Kündigungen
ELENA - Angaben bei Kündigung/Entlassung und befristeten Arbeitsverhältnissen
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens spielt der Datenbaustein Kündigung/Entlassung eine besondere Rolle.
25. Februar 2010