Neuigkeiten

Wussten Sie schon? ELENA und Kündigungen

ELENA - Angaben bei Kündigung/Entlassung und befristeten Arbeitsverhältnissen

Im Rahmen des ELENA-Verfahrens spielt der Datenbaustein Kündigung/Entlassung eine besondere Rolle.

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Mandantenrundschreiben März 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2010 und April 2010

Unternehmer

  • Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden
  • Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
  • Haftung für die Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
  • Investitionsabzugsbetrag setzt ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus

Kapitalgesellschaften/Beteiligungen

  • Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen

Grundstückseigentümer

  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehenden Wohnungen
  • Schönheitsreparaturen gehören im Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen
  • In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig
  • Belegvorlage gehört zur ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung

Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet
  • Grundstücksgemeinschaft kann Vorsteuer nur abziehen, wenn sie Leistungsempfänger und die Rechnung an sie adressiert ist

 

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern
  • Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich

Sonstige

  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

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5 % der Steuerpflichtigen zahlen 42 % der Einkommensteuer

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 19.02.2010

5 Prozent der Steuerpflichtigen tragen zu rund 42 Prozent der Einnahmen bei der Einkommensteuer bei. Der Anteil dieser Gruppe mit Jahreseinkünften ab 92.750 Euro am verfügbaren Einkommen insgesamt betrage 25,8 Prozent, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/499) mit. Insgesamt kommen die oberen 50 Prozent der Einkommensbezieher (Jahreseinkünfte ab 26.750 Euro) auf einen Anteil von 93,8 Prozent am Einkommensteueraufkommen. Die unteren 50 Prozent, deren Einkünfte zwischen 8.650 Euro und 26.750 Euro liegen, haben einen Anteil am Steueraufkommen von 6,2 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte bei 16,7 Prozent liegt.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen im Heim

Was ist steuerlich gefördert, was muss beachtet werden?

 

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Bekanntgabe durch Computer-Fax unwirksam

Eine vom FA mittels Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang. Dies hat der 6. Senat des FG Köln (5.11.09, 6 K 3931/08) gerade brandaktuell entschieden.

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