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BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut in Pakistan

BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut in Pakistan

Auszug aus dem Originaltext

Durch die Flut in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.

Sie gelten vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2010. (…)

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Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

BVerfG, Pressemitteilung vom 19.08.2010 zu den Beschlüssen 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05 vom 07.07.2010

Die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Rechtslage der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zwei Jahre betrug (sog. Spekulationsgeschäfte)

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Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form von Restaurantschecks kein Sachbezug

Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form von Restaurantschecks kein Sachbezug

FG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 17.08.2010 zum Urteil 15 K 1185/09 vom 19.05.2010

In dem vom 15. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschiedenen Verfahren war die Nachversteuerung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks streitig.

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Außerordentliche Kündigung wegen Nichtabstempelns von Raucherpausen kann gerechtfertigt sein

Außerordentliche Kündigung wegen Nichtabstempelns von Raucherpausen kann gerechtfertigt sein

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 10 Sa712/09 vom 06.05.2010

Orientierungssatz

Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Raucherpausen besteht nicht. Die Pflicht, die Zeit des Rauchens auszustempeln, stellt auch keine unverhältnismäßige Belastung der Raucher dar. Die Raucher leisten während der Zigarettenpause keine Arbeit, weshalb schon aus diesem Grunde eine Pflicht zum Ausstempeln gerechtfertigt ist.

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