Neuigkeiten

Neuerungen beim Lohnsteuerabzug ab 2011

Neuerungen beim Lohnsteuerabzug ab 2011

BayLfSt, Pressemitteilung vom 24.09.2010

Letztmals im Herbst 2009 haben die Gemeinden Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 in Papierform versandt. Künftig wird es keine Papierlohnsteuerkarte mehr geben. Die Papierlohnsteuerkarte soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Überblick:

 

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Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 27.09.2010 zum Urteil 12 K 12047/09 vom 14.04.2010 (nrkr - BFH-Az.: VI R 33/10)

Steuerpflichtige, die ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, müssen für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Der in der Nutzungsmöglichkeit liegende geldwerte Vorteil wird grundsätzlich nach der 1 %-Methode bewertet, d. h. dass monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als Einkünfte angesetzt werden. Alternativ kann der Steuerpflichtige aber den tatsächlichen Umfang der privaten Nutzung nachweisen, dann wird auch nur der tatsächlich auf die Privatfahrten entfallende Anteil der Fahrzeugkosten als Einkünfte berücksichtigt.

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BVerfG: Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

BVerfG: Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

BVerfG, Pressemitteilung vom 23.09.2010 zum Beschluss 2 BvL 3/10 vom 08.09.2010

Nach der im Jahr 2007 geltenden Fassung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 wird zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Bemessungsgrundlage als Ergänzungsabgabe erhoben. In seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 (BVerfGE 32, 333 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ergänzungsabgaben Stellung genommen und u. a. entschieden, dass eine zeitliche Befristung nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe gehört.

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Weiterbildung: Bis zu 500 Euro vom Staat

Mit der Initiative „Bildungsprämie“ will das Bundesbildungsministerium die Weiterqualifikation
von Beschäftigten mit kleinerem Einkommen fördern *.

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Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Erstattungszinsen

BStBK, Pressemitteilung vom 10.09.2010

Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern. So lautet die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2010. Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt diese Änderung der Rechtsprechung ausdrücklich, da sie die bisherige Ungleichbehandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen schon immer kritisch gesehen hat. Bereits 2002 hat sich die Bundessteuerberaterkammer für eine Gleichbehandlung in ihren 55 Vorschlägen zur Steuervereinfachung ausgesprochen.

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