Neuigkeiten
Erfassungsbogen geringfügig Beschäftigte steht Online
Wie Sie dem Schreiben zum Mindestlohn entnehmen konnten, ist die Erfassung der geringf. Beschäftigten ab 2015 obligatorisch zu den Lohnunterlagen zu nehmen.
7. Januar 2015
Neues Jahr 2015
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern für das neue Jahr 2015 alles erdenklich Gute. Viel Erfolg und Gesundheit
Patrick Moll
Steuerberater
7. Januar 2015