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Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

BMF, Pressemitteilung vom 26.07.2011

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat am 8. Juli 2011 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird zurzeit geprüft. Eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z. B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist erst mit In-Kraft-Treten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der geplanten Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die Wichtigsten sollen hier in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

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Mandantenrundschreiben August 2011

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2011

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Reisekosten bei einem Sprachkurs im Ausland
  • Kein Ansatz eines pauschalen Kilometersatzes in Höhe der reisekostenrechtlichen Werte für Dienstfahrten mit privaten Pkw
  • Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

Eltern

  • Nachweis des ernsthaften Bemühens eines volljährigen Kindes um einen Ausbildungsplatz
  • Kindergeld: ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes

Umsatzsteuer

  • Unternehmer schuldet die überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer auch bei unvollständiger Rechnung
  • Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Mobilfunkgeräten ab 1.7.2011

Ehegatten

  • Einkommensteuervorauszahlungen eines Ehegatten werden vorrangig auf die Steuerschulden beider Ehegatten angerechnet
  • Zahlungen auf den Versorgungsausgleich sind Werbungskosten

Unternehmer/Beteiligungen

  • Zum Nachweis der Zahlung einer Stammeinlage
  • Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer GmbH-Beteiligung
  • Vergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein
  • Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Handelsvertreters

Sonstiges

  • Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldverfahrens wegen verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses

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DDR-Bürger sollten Renten-Unterlagen prüfen

Frist läuft Ende 2011 aus

Wer in einem ehemaligen DDR-Betrieb gearbeitet hat, sollte sich jetzt um seine Rente kümmern. Denn die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen läuft zum Jahresende aus. Dann können Fehlzeiten bei der Rentenberechnung nicht mehr nachgetragen werden. Bisher sind etwa zwölf Prozent der Versicherungskonten noch nicht geklärt.

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Die "vorausgefüllte Steuererklärung" wird Realität

BMF, Pressemitteilung vom 15.07.2011


Umsetzung der 1. Stufe 2013

Bund und Länder wollen das Steuerrecht spürbar vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren modernisieren und von unnötiger Bürokratie befreien. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, sind neben gesetzlichen Neuregelungen auch Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung vorgesehen. Dazu gehört der Einsatz moderner Informationstechnologien im Besteuerungsprozess - möglichst breit und umfassend.

Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens KONSENS von Bund und Ländern - koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - vereinheitlicht und modernisiert.

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Schenkungsteuerpflicht für die Übertragung einer Ferienwohnung unter Ehegatten

FG Münster, Pressemitteilung vom 15.07.2011 zum Urteil 3 K 375/09 Erb vom 18.05.2011 (nrkr., BFH II R 35/11)

Der für Erbschaft- und Schenkungsteuerstreitigkeiten zuständige 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 18. Mai 2011 entschieden, dass bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten die Steuerbefreiung für "Familienheime" nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung findet (Az. 3 K 375/09 Erb; Revision BFH II R 35/11).

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