Neuigkeiten

Unterschrift auf elektronischem Schreibtablett führt zu formnichtigem Vertrag

OLG München, Pressemitteilung vom 29.06.2012 zum Urteil 19 U 771/12 vom 04.06.2012

Mit Urteil vom 04.06.2012 hat das Oberlandesgericht München rechtskräftig entschieden, dass die Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrages auf einem elektronischen Schreibtablett nicht der erforderlichen Form genügt.

Wer kennt sie nicht, die digitalen Geräte unterschiedlicher couleur, auf denen man, zumeist mit einem Spezialstift, Skizzen anfertigen, Notizen anbringen oder einfach nur seine Unterschrift hinterlassen kann, so z. B., wenn der fortschrittliche Paketzusteller um Bestätigung getaner Arbeit bittet. Ganz der Neuzeit Zugewandte benutzen elektronische Schreibtabletts und hoffen, dadurch die Verfahrensabläufe beschleunigen und optimieren zu können. Das gelingt nicht immer, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt.

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Mandantenrundschreiben Juli 2012

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  •  Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2012

Unternehmer/Beteiligungen

  • Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten Investition
  • Reinvestitionsfrist und Anforderungen an Investitionsabsicht bei Rücklage für Ersatzbeschaffung
  • Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler
  • Ablauf der Verjährungsfristen bei Antrag auf Verschiebung einer Außenprüfung

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Aufwendungen für Auslandsgruppenreise als Werbungskosten
  • Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override
  • Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei möglicherweise illegalem Beschäftigungsverhältnis
  • Anpassung der Betriebsrente
  • Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann nur ein Mal verlangt werden

Umsatzsteuer

  • Vorsteuerabzug setzt eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung voraus
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt noch nicht zur Vorsteuerberichtigung

Kinder

  • Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst

Sonstiges

  • Schenkung an den Ehegatten durch Zahlungen auf ein Oder-Konto
  • Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs mit zusätzlichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

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Neuregelungen zum 1. Juli 2012

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.06.2012

Für die Rentner in Deutschland gibt es mehr Geld. Während der Ferienzeit gilt ein erweitertes Lkw-Fahrverbot an Sonntagen. Die neue Apothekenbetriebsordnung verbessert die Qualität der Arzneimittelherstellung. Wichtig für Eltern: Künftig reichen Kindereinträge in ihren Reisepässen nicht mehr aus.

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Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei sein

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.06.2012

Weil Elektromobilität ein wichtiges Element einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist, sollen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039). Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

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Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig

FG Münster, Pressemitteilung vom 15.06.2012 zum Urteil 4 K 3589/09 vom 27.04.2012

Ein Fahrtenbuch, das nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist nicht ordnungsgemäß. Das hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 27. April 2012 (Az. 4 K 3589/09 E) entschieden.

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