Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Oktober 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2010

Unternehmer/Beteiligungen

  • Entnahme von Anteilen aus dem Betriebsvermögen als Anschaffung
  • Schenkung von Kommanditanteilen ohne zugehöriges Sonderbetriebsvermögen nicht zu Buchwerten möglich

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Anwendung der 1 %?Regelung nur bei tatsächlicher privater Nutzung von Dienstwagen
  • Kein Arbeitslohn durch Gebührenverzicht zu Gunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners
  • Extensive private Nutzung des Dienst-PC kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Grundstückseigentümer

  • Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen
  • Grundstückstausch als Anschaffungsgeschäft

Sonstiges

  • Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
  • Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
  • Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
  • Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge sind seit 1. Juli 2010 an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden

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Neuerungen beim Lohnsteuerabzug ab 2011

Neuerungen beim Lohnsteuerabzug ab 2011

BayLfSt, Pressemitteilung vom 24.09.2010

Letztmals im Herbst 2009 haben die Gemeinden Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 in Papierform versandt. Künftig wird es keine Papierlohnsteuerkarte mehr geben. Die Papierlohnsteuerkarte soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Überblick:

 

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Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 27.09.2010 zum Urteil 12 K 12047/09 vom 14.04.2010 (nrkr - BFH-Az.: VI R 33/10)

Steuerpflichtige, die ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, müssen für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Der in der Nutzungsmöglichkeit liegende geldwerte Vorteil wird grundsätzlich nach der 1 %-Methode bewertet, d. h. dass monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als Einkünfte angesetzt werden. Alternativ kann der Steuerpflichtige aber den tatsächlichen Umfang der privaten Nutzung nachweisen, dann wird auch nur der tatsächlich auf die Privatfahrten entfallende Anteil der Fahrzeugkosten als Einkünfte berücksichtigt.

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BVerfG: Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

BVerfG: Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

BVerfG, Pressemitteilung vom 23.09.2010 zum Beschluss 2 BvL 3/10 vom 08.09.2010

Nach der im Jahr 2007 geltenden Fassung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 wird zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Bemessungsgrundlage als Ergänzungsabgabe erhoben. In seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 (BVerfGE 32, 333 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ergänzungsabgaben Stellung genommen und u. a. entschieden, dass eine zeitliche Befristung nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe gehört.

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Weiterbildung: Bis zu 500 Euro vom Staat

Mit der Initiative „Bildungsprämie“ will das Bundesbildungsministerium die Weiterqualifikation
von Beschäftigten mit kleinerem Einkommen fördern *.

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