Neuigkeiten

Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei sein

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.06.2012

Weil Elektromobilität ein wichtiges Element einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist, sollen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039). Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

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Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig

FG Münster, Pressemitteilung vom 15.06.2012 zum Urteil 4 K 3589/09 vom 27.04.2012

Ein Fahrtenbuch, das nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist nicht ordnungsgemäß. Das hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 27. April 2012 (Az. 4 K 3589/09 E) entschieden.

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Entwarnung: ELStAM - elektronische Lohnsteuerkarte verschoben?

Eigentlich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte bereits ab dem 01. Januar 2012 zur Anwendung kommen. Dann wurde lapidar eine Meldung publiziert: „Die Einführung … wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung … auf den 01. Januar 2013 verschieben“. Sicher, es gibt Sachgründe. Doch was bedeutet die behördlich verfügte Verschiebung für die Praxis?

Des einen Freud, des andern Leid. Wieder wird....

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Kein Kita-Platz - Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen

VG Mainz, Pressemitteilung vom 12.06.2012 zum Urteil 1 K 981/11 vom 10.05.2012

Die Stadt Mainz konnte einer Frau (Klägerin zu 1) für ihre Tochter (Klägerin zu 2) nicht schon ab deren vollendetem zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst sechs Monate später in der Lage, so dass die Frau ihr Kind in der Zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste. Die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz haben mit Urteil vom 10.05.2012 die beklagte Stadt Mainz verpflichtet, den Klägerinnen die Kosten für diese Unterbringung in Höhe von 2.187,77 Euro zu ersetzen.

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Gelangensbestätigung - Das BMF lenkt ein!

DStV, Pressemitteilung vom 04.06.2012

Das am 01.06.2012 veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur sog. "Gelangensbestätigung" bedeutet einen weiteren, großen Schritt in die richtige Richtung. Es greift gleich zwei, in der politischen Erörterung unter anderem vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seiner Stellungnahme S 06/12 ausgeführte Vorschläge auf.

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