Neuigkeiten

Die elektronische Lohnsteuerkarte startet

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 30.09.2011

Mit der "elektronischen Lohnsteuerkarte" wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert.

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BFH: Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

BFH, Pressemitteilung Nr. 80/11 vom 28.09.2011 zum Urteil VI R 2/11 vom 13.07.2011

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 2/11 entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein können.

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Steuervereinfachungen kommen

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.09.2011

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln.

Entsprechend dem Vermittlungsergebnis vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben.

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Freibeträge für 2012 jetzt beim Finanzamt beantragen

OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 21.09.2011

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.

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Schweiz und Deutschland unterzeichnen Steuerabkommen

BMF, Pressemitteilung vom 21.09.2011

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und die Schweizer Finanzministerin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf haben am 21.09.2011 in Berlin ein Steuerabkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen werden die seit Jahrzehnten zwischen Deutschland und der Schweiz offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz gelöst. Erreicht wurde ein faires Verhandlungsergebnis, das vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen beiden Staaten herstellt.

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