Neuigkeiten

Einkommensteuerbescheide für 2012 frühestens ab März 2013

BayLfSt, Pressemitteilung vom 14.01.2013


Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2013 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2012 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern hin.

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Fiskus lässt Steuerzahler warten

BdSt fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung

BdSt, Pressemitteilung vom 07.01.2013

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

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Mandantenrundschreiben Januar 2013

Zuerst allen Lesern, Mandanten, Freunden und Bekannten alles Gute zum neuen Jahr. Ich bin sicher, es wird ein erfolgreiches und gutes Jahr werden. Allen wünsche ich vor allem Gesundheit und Erfolg im Beruf.

 

Und nun zu dem ersten Mandantenrundschreiben 2013:

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  •  Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2013

Unternehmer/Beteiligungen

  • Zur Schätzung bei Buchführungsmängeln
  • Zeitpunkt zur Bildung von Rückstellungen für hinterzogene Steuern
  • Unvollständige Übertragung eines Mitunternehmeranteils an Kind wegen gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen steuerunschädlich

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus
  • Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1.1.2013
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb eines Kunden
  • Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht muss über das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz entscheiden

Umsatzsteuer

  • Bei Lebensmittelspenden an Tafeln fällt keine Umsatzsteuer an
  • Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Taxen und Mietwagen unionsrechtlich zweifelhaft
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2013 beantragen

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Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?

BMF, Pressemitteilung vom 27.12.2012

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Ab dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue so genannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" und erleichtert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erheblich. Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, können dann elektronisch gespeichert und übermittelt werden.

Um die Arbeitgeber in Wirtschaft und Verwaltung durch die Umstellung auf das neue Verfahren nicht zu überlasten, kann noch bis zum Ende des Jahres 2013 der Lohnsteuerabzug auch nach dem alten Verfahren erfolgen. Arbeitgeber können also wählen, ab wann sie während des kommenden Jahres ELStAM anwenden. Zudem hat der Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, sofort mit sämtlichen Arbeitnehmern oder zu Beginn nur mit einem Teil der Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. So wird den sehr vielfältigen betrieblichen Verfahrensabläufen Rechnung getragen.

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Neue Regelungen 2013 - Das ändert sich im neuen Jahr im Steuerrecht

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 20.12.2012


Auszug aus der Pressemitteilung

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013
Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.

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