Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben April 2013

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2013

Unternehmer/Beteiligungen

  • Nachweis der Investitionsabsicht zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags bei Neugründungen
  • Zweistufige Prüfung bei Nichtanerkennung von länger anhaltenden Verlustperioden
  • Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß
  • Fahrtenbuch nur in geschlossener Form ordnungsgemäß
  • Gewerbesteuerliche Unternehmeridentität geht bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft verloren
  • Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Kindes

Umsatzsteuer

  • Versicherung eines Leasinggegenstands durch Leasinggeber
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen unionsrechtlich unbedenklich
  • Yogakurs ist in der Regel nicht von der Umsatzsteuer befreit

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung führt zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher
  • Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für separat angemieteten PKW-Stellplatz als Werbungskosten abzugsfähig

Grundstückseigentümer

  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
  • Kosten des Centermanagements in gewerblichen Mietverträgen sind ohne weitere Erläuterungen nicht als Betriebskosten umlagefähig

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Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig

FG Köln, Pressemitteilung vom 01.03.2013 zum Urteil 4 K 741/11 vom 23.01.2013


Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von 6 Monaten auf ein Jahr ist für Wertpapiergeschäfte verfassungswidrig, bei denen bereits am 31.03.1999 die bisher geltende 6-monatige Spekulationsfrist abgelaufen war.

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Mandantenrundschreiben März 2013

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2013 und April 2013

Unternehmer/Beteiligungen

  • Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen
  • Kurzfristige Einlage von Geld zur Vermeidung von Überentnahmen ist Gestaltungsmissbrauch
  • Absenkung der betrieblichen Nutzung eines Pkw unter 10 % führt nicht zur Zwangsentnahme
  • Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb
  • Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei einer Fahrzeugüberlassung von der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
  • Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuersonderregelung für Reisebüros gilt nicht für eigene Beförderungsleistungen des Reisebüros
  • Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes setzt dessen ausdrückliche und zeitnah dokumentierte Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus

Grundstückseigentümer

  • Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug von Beiträgen zur Instandsetzungsrückstellung
  • Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke ist zulässig

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Telefonkosten können bei längerer Auswärtstätigkeit Werbungskosten sein
  • Auch bei nicht unerheblicher privater Mitbenutzung können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sein

 Sonstiges

  • Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

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Reichensteuer teilweise verfassungswidrig

FG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.02.2013 zum Urteil 1 K 2309/09 vom 28.02.2012

Der seit dem 01.01.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % ("Reichensteuer") ist teilweise verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 1 K 2309/09 E) entschieden und die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung

FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 26.02.2013 zum Urteil 3 K 3887/11 vom 12.09.2013

Mit Urteil vom 12. September 2012 (Az. 3 K 3887/11) hat der 3. Senat des Finanzgerichts entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) steuerlich geltend machen können.

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