Neuigkeiten

Reichensteuer teilweise verfassungswidrig

FG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.02.2013 zum Urteil 1 K 2309/09 vom 28.02.2012

Der seit dem 01.01.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % ("Reichensteuer") ist teilweise verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 1 K 2309/09 E) entschieden und die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung

FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 26.02.2013 zum Urteil 3 K 3887/11 vom 12.09.2013

Mit Urteil vom 12. September 2012 (Az. 3 K 3887/11) hat der 3. Senat des Finanzgerichts entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) steuerlich geltend machen können.

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15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind zu viel

vzbv klagt erfolgreich gegen hohe Commerzbank-Gebühr

vzbv, Pressemitteilung vom 20.02.2013


Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Urteil vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12 - nicht rechtskräftig). Der vzbv hatte kritisiert, dass die Gebühr die Kosten der Bank bei weitem übersteigt und den Kunden unangemessen benachteiligt.

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Steuerliche Regelungen i.Z.m. Photovoltaikanlagen

Das Ministerium der Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Würtemberg hat eine Broschüre mit Hinweisen zu steuerlichen Regelungen veröffentlicht.

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Bis zu 500 Euro für Gesundheitsförderung bleiben steuerfrei

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 13.02.2013


Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zum zu versteuernden Arbeitslohn. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (17/12262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12127) darauf hin, dass diese Leistungen bis zu einem Betrag von 500 Euro je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

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