Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben August 2015

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August und September 2015

Unternehmer/Beteiligungen

  • Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxigewerbe

Umsatzsteuer

  • Kein gutgläubiger Vorsteuerabzug, wenn Unternehmer seine Einbeziehung in einen Subventionsbetrug grob fahrlässig nicht erkennt
  • Definition des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
  • Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmern zulässig

Grundstückseigentümer/Vermieter

  • Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
  • Fristlose Wohnraumkündigung bei Verweigerung von Instandsetzungsarbeiten

Kinder

  • Differenzkindergeld bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat
  • Kindergeldanspruch wegen Beschäftigungslosigkeit eines selbstständig tätigen Kindes

Sonstiges

  • Feststellung eines Verlustvortrags ohne Zugrundelegung eines Einkommensteuerbescheids bei unterlassener Veranlagung möglich

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Bundesrat stimmt Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen zu

Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien können in Kraft treten

BMF, Pressemitteilung vom 10.07.2015


I. Abbau der kalten Progression

Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression durch Anhebung des Grundfreibetrags und Anpassung der Eckwerte des Steuertarifs

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Mandantenrundschreiben Juli 2015

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2015

Unternehmer/Beteiligungen

  • Umfangreicher Erbbaurechtsvertrag kann zur Zwangsbetriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung führen
  • Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
  • Kein Mindestpensionsalter bei Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung auf Grund einer Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Umsatzsteuer

  • Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlung
  • Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber

Sonstiges

  • Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
  • Europäische Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.2015

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Kürzung der Verpflegungspauschale bei Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff
  • Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Grundeigentümer

  • Entschädigungszahlung einer Gebäudefeuerversicherung als steuerbare Einnahme
  • Fristlose Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters zulässig

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Neuregelungen zum Juli 2015

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26..06.2015


Die Lkw-Maut wird auf mehr Bundesstraßen ausgeweitet. Die Renten steigen zum 1. Juli deutlich um mehr als zwei Prozent. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken. Für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Diese und weitere Regelungen treten im Juli 2015 in Kraft.

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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG)

Anerkennung von Ausgangsvermerken aus dem europäischen Ausland

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S-7134 / 14 / 10001 vom 19.06.2015


Nach dem EU-Zollrecht sind folgende Fallkonstellationen zulässig, in denen die Ausfuhranmeldung nicht in dem Mitgliedstaat des Ausführers abzugeben ist:

  1. Der Ort des Verpackens oder Verladens der Waren zur Ausfuhr befindet sich in einem anderen Mitgliedstaat. Diese Abwicklung ist mit und ohne "einzige Bewilligung" möglich.
  2. Nach Artikel 794 Abs. 1 ZK-DVO kann die Ausfuhranmeldung bei der Ausgangszollstelle abgegeben werden, wenn der Wert der Ausfuhrsendung 3.000 Euro nicht überschreitet und die Waren keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Dies gilt auch, wenn sich die Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat befindet.
  3. In begründeten Fällen kann die Ausfuhranmeldung gemäß Artikel 791 ZK-DVO bei einer anderen Zollstelle abgegeben werden als der, in deren Bezirk der Ausführer seinen Sitz hat oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden.

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