Neuigkeiten
Mandantenrundschreiben Oktober 2013
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
· Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2013
Unternehmer/Beteiligungen
· Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg
· Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften mit Anteilen an Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig
· Investitionszulage: Lastenaufzug in einer Bäckerei ist Betriebsvorrichtung und kein Gebäudebestandteil
Grundeigentümer
· Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
· Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietvertragsübernahme
· Mietbürgschaft kann der Höhe nach unbegrenzt sein
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
· Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
· Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %?Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
· Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Umsatzsteuer
· Umsatzsteuerbefreiung bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen darf nicht an Vorjahresgrenze scheitern
· Umsatzsteuer: Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
Sonstiges
· Änderung des Einkommensteuerbescheids bei nachträglich bekannt gewordenem Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen
· Abzug der zumutbaren „Eigenbelastung“ bei Krankheitskosten
1. Oktober 2013
Änderung der Allgemeinen Auftragsbedingungen - Stand Oktober 2013
Die Einführung des SEPA-Verfahrens für den Lastschrifteinzug haben eine Änderung der Allgemeinen Auftragsbedingungen erfordert.
1. Oktober 2013
BFH: Fahrtenbuchmethode nur bei aufgezeichneten Gesamtaufwendungen des Pkw
Der BFH "rundet" seine Rechtsprechung zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung und des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs "immer weiter ab". Jetzt hat der BFH festgelegt, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wenn dieses überhaupt vorliegt, nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Steuerpflichtige die Gesamtaufwendungen des Pkw aufzeichnet.
3. September 2013
Mandantenrundschreiben September 2013
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2013
Unternehmer/Beteiligungen
- Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg
- Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften mit Anteilen an Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig
- Investitionszulage: Lastenaufzug in einer Bäckerei ist Betriebsvorrichtung und kein Gebäudebestandteil
Grundeigentümer
- Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
- Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietvertragsübernahme
- Mietbürgschaft kann der Höhe nach unbegrenzt sein
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
- Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %?Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
- Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerbefreiung bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen darf nicht an Vorjahresgrenze scheitern
- Umsatzsteuer: Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
Sonstiges
- Änderung des Einkommensteuerbescheids bei nachträglich bekannt gewordenem Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen
- Abzug der zumutbaren „Eigenbelastung“ bei Krankheitskosten
31. August 2013
Die neue Gelangensbestätigung zum 01.10.2013
Die neue Gelangensbestätigung zum 01.10.2013
Zum 01.10.2013 gelten neue Regelungen für die Belegnachweisführung bei innergemeinschaftli-chen Lieferungen. § 17a der UStDV sieht nun neben der sog. Gelangensbestätigung weitere Alter-nativnachweise für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung vor. Allerdings sind diese Alternativen auch mit Vorsicht zu genießen, da die geläufigen Nachweise wie beispielsweise der CMR-Frachtbrief in seiner jetzigen Form dann nicht mehr als gültiger Nachweis anzusehen sind. Der nachfolgende Ticker zeigt Ihnen einen Überblick über die zum 01.10.2013 möglichen Belegnachweise und stellt Ihnen am Ende eine Checkliste für die Aufarbeitung der Thematik bei Ihren Mandanten zur Verfügung.
Der Belegnachweis besteht nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 UStDV aus dem Doppel der Rechnung sowie der Gelangensbestätigung oder einem Alternativnachweis. Die Alternativnachweise sind jedoch nicht bei jeder Art einer Lieferung möglich. Hierbei ist vielmehr entscheidend, ob ein Beförderungs- oder Versendungsfall vorliegt und ob der Transport durch den Lieferer oder den Abnehmer erfolgt oder veranlasst wird.
23. August 2013