Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Februar 2014

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  •  Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2014 

Unternehmer/Beteiligungen 

  • Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben absetzbar
  • Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Grundeigentümer

  • Mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen gelten auch für den Käufer vermieteter Wohnungen

  •  

    Vermietungsabsicht muss auch bei Leerstand einzelner Räume einer Wohnung nachgewiesen werden

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz
  • Jahresmeldung ist früher abzugeben
  • Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

Umsatzsteuer

  • Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer
  • Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste

Kinder

  • Kindergeld während Mutterschutzfrist und Elternzeit
  • Kindergeldanspruch für das Kind der Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

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Hessisches Finanzgericht zur sog. umgekehrten Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

FG Hessen, Pressemitteilung vom 21.01.2014 zum Urteil 1 K 2198/11 vom 21.01.2014

Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, schuldet die Umsatzsteuer für die Leistungen seiner Subunternehmer.

Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen. Vielmehr schuldet dieser Unternehmer nach den Vorschriften der sog. umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen der Subunternehmer. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 2198/11).

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Vorausgefüllte Steuererklärung - Neues Formular zur Bevollmächtigung

Hintergründe zur Vorausgefüllten Steuererklärung

Ab 2014 können alle Steuerbürger die bereits vorausgefüllten Daten bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für sich nutzen.....

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Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2014?

BMF, Pressemitteilung vom 10.01.2014


Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde in zwei Schritten der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 Euro/16.708 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) steuerfrei.

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Mandantenrundschreiben Januar 2014

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2014 

Umsatzsteuer 

  • Umsätze von Partyserviceunternehmen unterlagen vor dem 1.7.2011 regelmäßig dem Umsatzsteuerregelsatz 

 

  • Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen in einem Krankenhaus

Grundeigentümer

  • Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern

 

  • Grunderwerbsteuer auf Hauserrichtungskosten auch bei nicht erkennbarem Zusammenwirken des Grundstücksverkäufers und des Bauunternehmers

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2014
  •  Keine nachträgliche Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Umstellung auf Teilzeit

Unternehmer/Beteiligungen

  • Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
  • Mitwirkungspflicht bei Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse
  • Lose-Blatt-Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß

Sonstiges

  • Beurteilung einer Grundstücksschenkung an den Sohn mit unmittelbarer Weiterschenkung an seine Ehefrau
  • Hinweis zu den Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

 

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