Neuigkeiten

Erbrecht wird neu geregelt

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.07.2014


Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend in einem anderen europäischen Land. Viele von ihnen besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht.

Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue Verordnung bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.

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Einkommensverteilung: Häufig eine falsche Vorstellung

IW Köln, Pressemitteilung vom 21.07.2014


Viele Bürger glauben, dass die Struktur der Gesellschaft in ihrem jeweiligen Land deutlich ungleicher ist als es den Tatsachen entspricht. Die Größe der Mittelschicht wird in der Regel unterschätzt, der Anteil der Geringverdiener überschätzt. Einzig in den USA ist die Verteilung der Einkommen in der Realität deutlich ungleicher als es die Bürger vermuten. Das zeigt eine länderübergreifende Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

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Mandantenrundschreiben Juli 2014

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  •  Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2014

Unternehmer/Beteiligungen

  • Vorzeitige Kapitalabfindung der Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
  • Zahlung einer Pension neben Geschäftsführergehalt ist ohne Anrechnung verdeckte Gewinnausschüttung
  • Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Grundstückseigentümer

  • Nachträgliche Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
  • Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden
  • Mietvertraglich vereinbarte Indexmiete steht einer Wohnungsmodernisierung nicht entgegen

Sonstiges

  • Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung
  • Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Geldwerter Vorteil für Privatnutzung bei Überlassung eines Dienstwagens

Umsatzsteuer

  • Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich mit anschließender Beförderung in ein Drittland
  • Kein Vorsteuerabzug für empfangene Leistungen bei Kenntnis über betrügerisches Verhalten des Leistenden

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Mandantenrundschreiben Juni 2014

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni und Juli 2014

Unternehmer/Beteiligungen

  • Änderung der bestandskräftigen Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrags bei weiterem Veräußerungsgewinn möglich
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/-Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen-Überschussrechnung
  • Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Nochmals: Meldepflicht bei Minijobs
  • Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei Nutzungsüberlassung eines hochwertigen Pkws
  • Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
  • Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei einem angehörigen Arbeitnehmer
  • Verfall von Urlaubsansprüchen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Sonstiges

  • Abzug der Aufwendungen für einen Treppenlift
  • Keine Steuerhinterziehung bei Kenntniserlangung von Einbindung in Umsatzsteuerkarussell nach Leistungsbezug

Kinder

  • Kindergeldberechtigung nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung
  • Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbstständig Tätigen für die im EU-Ausland lebenden Kinder

Umsatzsteuer

  • Verkauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theatervorstellung durch Reiseveranstalter umsatzsteuerfrei
  • Zu Mehrwertsteuersätzen bei Taxen und Mietwagen

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Die strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

Die strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerstraftaten darf daher nur unter engen Voraussetzungen möglich sein. Deshalb haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am 9. Mai 2014 unter Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag.......

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