Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Mai 2015

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai und Juni 2015

Unternehmer/Beteiligungen

  • Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen
  • Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten
  • Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
  • Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte
  • Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
  • Kündigung wegen Fettleibigkeit kann Schadenersatzansprüche auslösen

Umsatzsteuer

  • Vom Unternehmer gegen Vorlage eines Gutscheins kostenlos ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen

Grundeigentümer

  • Vermieter müssen Wohnungsschäden beseitigen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung

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Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeits-einkommen ab Juli 2015

BMJV, Pressemitteilung vom 27.04.2015


Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2013 erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 2,76 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.

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Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

BFH, Pressemitteilung Nr. 27/15 vom 15.04.2015 zum Urteil X R 42/13 vom 16.12.2014


Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 42/13 hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und diese dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. Die Finanzverwaltung kann dann im Rahmen einer Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) auf die Kasseneinzeldaten zugreifen.

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Mandantenrundschreiben April 2015

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2015

Grundeigentümer

  • Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen
  • Balkon-Raucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
  • Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs wegen Krankheit am Jahresende

Unternehmer/Beteiligungen

  • Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung
  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
  • Keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ bei Zahlung der Umsatzsteuer
  • Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar

Umsatzsteuer

  • Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen
  • Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

Sonstiges

  • Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung

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Sonderrundschreiben 2015 - Jahressteuergesetz

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

 Alle Steuerzahler

  • Verjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden
  • Anrechnung ausländischer Steuern verbessert
  • Korrektur widerstreitender Steueranrechnungen
  • Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche
  • Anpassung der Vollstreckungskosten
  • Änderungen bei der Basisrente
  • Änderung bei den Identifikationsnummern
  • Erstausbildung nun definiert
  • Steuerliche Berücksichtigung im Rahmen des Versorgungsausgleichs
  • Zuschläge für Kindererziehungszeiten

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kapitalanleger

  • Steuerfreiheit für INVEST-Zuschuss
  • Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Freistellungsaufträge

Kinder

  • Familienausgleichsleistung bei Zwangspause wegen freiwilligem Wehrdienst

Unternehmen/Beteiligungen

  • Billigkeitsregelungen bei der Festsetzung von Realsteuermessbeträgen
  • Örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitz- oder Betriebsverlagerung
  • Teilabzugsverbot auch für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen

Umsatzsteuer

  • Steuerschuldnerschaft bei Metalllieferungen
  • Weitere Dialyseleistungen umsatzsteuerfrei
  • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • Monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften

Sonstiges

  • Änderungen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

 

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