Neuigkeiten

Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt.

Die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen sind zum Beispiel:

Bereits durch die Erbschaftsteuerreform 2008 wurde dem Betriebsnachfolger die Wahl eingeräumt, ob er eine Verschonung zu 85 % oder zu 100 % des begünstigten Vermögens in Anspruch nehmen will. Die mit Abgabe der Steuererklärung auszuübende Wahl ist bindend und kann nicht nachträglich revidiert werden. Rückwirkend ab 2009 wurden nun die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt. Die verbesserten Voraussetzungen für die Verschonung gelten auch rückwirkend, sofern für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag das neue Recht angewendet wurde.
Am 16. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor, etwa im Bereich der Riester-Rente, dem  Spendenabzug, der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden und bei der Umsatzsteuer. Darüber hinaus wird die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verbessert.

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Unternehmer

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Zinsschranke
  • Gewerbesteuer
  • Mantelkaufregelung
  • Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

 

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen

Familien

  • Kinder

Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Bestandsschutz für modular aufgebaute Anlagen

Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Spenden
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Degressive AfA auf Gebäude
  • Rentenbesteuerung
  • Riester-Rente
  • Umsatzsteuerbefreiung von Postuniversaldienstleistungen



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Änderungen in der Lohnabrechnung 2010

Im April 2009 trat das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 Entgelt- sowie zahlreiche weitere Daten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln müssen. Die Zentrale Speicherstelle ist bei der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt.

Beschreibung des Übermittlungsverfahrens

Derzeit müssen Beschäftigte bei Behörden Papierbescheinigungen vorlegen, wenn sie (Sozial-) Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab Januar 2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr anlassbezogen schriftliche Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an die zentrale Speicherstelle melden. Von dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden zusammen mit dem Antragsteller bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf deren Grundlage die Leistungen.

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Umsatzsteuer ab 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Änderungen ab 01.01.2010

  • Sonstige Leistungen an einen Unternehmer
  • Sonstige Leistungen an Endverbraucher
  • Ausnahmen von der grundsätzlichen Ortsregelung
  • Ausnahmen von der Ortsregelung bei Leistungen an Endverbraucher
  • Güterbeförderungen
  • Grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der EU
  • Rechnungen ausländischer Unternehmer
  • Zusammenfassende Meldung
  • Vergütungsverfahren ab 01.01.2010

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