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Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Zivilrecht
Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 08.11.2016 zum Urteil 17 U 185/15 vom 08.11.2016
Der für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse den Vertrag gekündigt. Gegen diese Kündigung wandten sich die Kläger, die den Vertrag fortsetzen wollen.
8. November 2016
Mandantenrundschreiben November 2016
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2016 und Dezember 2016
Umsatzsteuer
- Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
- Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
Arbeitsrecht
- Keine Hochrechnung von illegal gezahltem Arbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung von Sozialkassenbeiträgen
Natürliche Personen
- Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
Mieter/Vermieter
- Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum
- Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet
Unternehmer/Unternehmen
- Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden
- Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
- Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk
- Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden
Sonstiges
- Buchung einer Fährverbindung ist keine Pauschalreise
3. November 2016
Neuregelungen zum September/Oktober 2016
Neuregelungen zum September/Oktober 2016
Bundesregierung, Mitteilung vom 28.09.2016
Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Kündigungen von Verträgen sind jetzt auch per E-Mail und ohne Unterschrift möglich. Intelligente Stromzähler unterstützen die Energiewende. Diese und andere Regelungen treten zum Oktober in Kraft.
1. Oktober 2016
Mandantenrundschreiben Oktober 2016
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2016 und November 2016
Erbschaftsteuer
- Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
Umsatzsteuer
- Speiseumsätze eines Imbissbetriebs im Gastronomiebereich eines Einkaufszentrums müssen in dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen aufgeteilt werden
Verfahrensrecht
- Zuschätzungen für frühere Jahre bei einem Imbissbetrieb
- Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige
Mieter/Vermieter
- Makler darf kein Geld für Wohnungsbesichtigung nehmen
- Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Überlassung
Unternehmer/Unternehmen/Beteiligungen
- Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten
- Nachträgliche Dynamisierung der Altersrente eines GmbH?Gesellschafter-Geschäftsführers bei fehlender Erdienbarkeit nicht anzuerkennen
- Körperschaftsteuerliche Organschaft: Gewinnabführung nur durch Zahlung oder Aufrechnung
Sonstiges
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer
1. Oktober 2016
Förderung der Elektromobilität verbessert
Förderung der Elektromobilität verbessert
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2016
Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten.
22. September 2016