Neuigkeiten

Mandantenrundschreiben Januar 2017

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

  •  Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2017 und Februar 2017

Unternehmer/Unternehmen

  • Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017

Natürliche Personen

  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Mieter/Vermieter

  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Wahl eines WEG?Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor

Umsatzsteuer

  • Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs? und Erhaltungsaufwand
  • Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

Sonstiges

  • EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
  • Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks

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Steuertermine Januar 2017

Fälligkeit

Dienstag, 10.01.2017

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Ablauf der Schonfrist

Freitag, 13.01.2017

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

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Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017

BMWi, Pressemitteilung vom 30.12.2016

 

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2017: Neue Regelungen für Verbraucher

Verbraucherzentrale Sachsen, Pressemitteilung vom 27.12.2016

Klassischerweise treten im neuen Jahr zahlreiche neue Gesetzesregelungen in Kraft, so auch 2017. Von Regelungen im Pflegebereich über die Nährwertkennzeichnung bis hin zur Fußball-Bundesliga-Übertragung - Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen fasst die wichtigsten Änderungen zusammen:

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BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

BFH, Pressemitteilung Nr. 77/16 vom 21.12.2016 zum Urteil V R 26/15 vom 20.10.2016

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat.

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