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Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern zwischen 0 und 19 Prozent
Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 17.05.2017
Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens - Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.
19. Mai 2017
Mandantenrundschreiben Mai 2017
Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2017 und Juni 2017
Einkommensteuer
- Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
- Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
Unternehmer/Unternehmen
- Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn
Mieter/Vermieter/Grundstückseigentümer/Wohnungseigentümer
- AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- Für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften im Sondereigentum ist der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig
- Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
Lohnsteuer
- Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
- Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
Verfahrensrecht
- Rechtswidrige Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung im Rahmen einer Hausdurchsuchung
Arbeitsrecht
- Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit
1. Mai 2017
Neuregelungen zum April und Mai 2017
Neuregelungen zum April und Mai 2017
Bundesregierung, Mitteilung vom 26.04.2017
Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig mehr Auswahl bei Hilfsmitteln. Wer Drohnen verwendet, muss sich an klare Regeln halten. Bei Spielzeugen gelten strengere Grenzwerte bei der Verwendung von chemischen Schadstoffen. Diese und andere Neuregelungen gelten seit April oder treten im Mai in Kraft.
1. Mai 2017
Mandantenrundschreiben April 2017
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2017 und Mai 2017
Einkommensteuer
- Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
- Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
- Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und Versorgungsleistung statt Bonuszahlung nicht tarifbegünstigt
- Vertragsmäßige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz
Arbeitnehmer/Arbeitgeber
- Arbeitslosengeld bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis
Unternehmer/Unternehmen
- Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen
Umsatzsteuer
- Ermäßigter Steuersatz bei Speisen und Getränken: Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei Bereitstellung von Mobiliar
Mieter/Vermieter/Wohnungseigentümer
- Kein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
- Auch Investoren dürfen Eigenbedarf geltend machen
- Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
1. April 2017
Mandantenrundschreiben März 2017
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2017 und April 2017
Einkommensteuer
- Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
- Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
Unternehmer/Unternehmen
- Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
Umsatzsteuer
- Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
- Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
- Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
- Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
Arbeitsrecht
- Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
Mieter/Vermieter
- Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein
1. März 2017