Neuigkeiten

Haushaltsnahe Dienstleistungen im Heim

Was ist steuerlich gefördert, was muss beachtet werden?

 

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Bekanntgabe durch Computer-Fax unwirksam

Eine vom FA mittels Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang. Dies hat der 6. Senat des FG Köln (5.11.09, 6 K 3931/08) gerade brandaktuell entschieden.

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Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro

FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 17.02.2010 zum Urteil 3 K 2002/09 vom 26.01.2010

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2008 vom 26. Januar 2010 (Az. 3 K 2002/09) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die erhöhte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bereits im Jahre 2008 in Höhe von 1.200 Euro angesetzt werden kann.

Der Rechtsstreit geht darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600 Euro lautete; mit einer im Jahre 2008 durchgeführten Gesetzesänderung wurde dieser Höchstbetrag für die Jahre ab 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt. Streitig war, ob die Gesetzesfassung bzw. die Anwendungsvorschriften so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 Euro schon bereits für das Jahr 2008 gewährt werden kann

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BFH: Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an Lebensgefährtin

BFH, Urteil VI R 64/08 vom 17.12.2009

Leitsatz

  1. Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).
  2. Gehört der Haushaltsgemeinschaft ein unterhaltsberechtigtes Kind an, sind die für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel um den nach § 32 Abs. 6 Satz 2 EStG bemessenen Mindestunterhaltsbedarf des Kindes zu kürzen.
  3. Der Mindestunterhalt ist in Höhe des doppelten Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes anzusetzen. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt entsprechend zur Anwendung.

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Vereinfachungen beim Elterngeld

Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.02.2010

Der Bundesrat hat am 12.02.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den er eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen will.

Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.

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