Neuigkeiten

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010


Urteil vom 2. März 2010
1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08


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Unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht - OFD mahnt: Straffreiheit nur bei vollständigen Angaben

OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 25.02.2010

Mit dem deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen mit Bezug auf Schweizer Kapitalanlagen - zur Zeit liegen der Oberfinanzdirektion Koblenz 365 Selbstanzeigen aus allen Finanzämtern des Landes vor - nimmt auch die Zahl unvollständiger Selbstanzeigen zu.

Vor allem steuerlich nicht beratene Bürger, die nun ihr Gewissen erleichtern wollen, machen in ihrer Selbstanzeige zunächst unvollständige Angaben zu ihrem im Ausland unbemerkt vom deutschen Fiskus angelegten Kapital. So fehlen in zahlreichen Fällen die erforderlichen Auskünfte über die bisher unversteuert gebliebenen Kapitalerträge

 

Haben Sie Fragen dazu, dann melden Sie sich an - oder rufen Sie mich an oder schreiben eine eMail! Meine Kontaktdaten finden sie unter Kontakt.

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Wussten Sie schon? ELENA und Kündigungen

ELENA - Angaben bei Kündigung/Entlassung und befristeten Arbeitsverhältnissen

Im Rahmen des ELENA-Verfahrens spielt der Datenbaustein Kündigung/Entlassung eine besondere Rolle.

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Mandantenrundschreiben März 2010

Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2010 und April 2010

Unternehmer

  • Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden
  • Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
  • Haftung für die Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
  • Investitionsabzugsbetrag setzt ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus

Kapitalgesellschaften/Beteiligungen

  • Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen

Grundstückseigentümer

  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehenden Wohnungen
  • Schönheitsreparaturen gehören im Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen
  • In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig
  • Belegvorlage gehört zur ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung

Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet
  • Grundstücksgemeinschaft kann Vorsteuer nur abziehen, wenn sie Leistungsempfänger und die Rechnung an sie adressiert ist

 

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern
  • Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich

Sonstige

  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

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5 % der Steuerpflichtigen zahlen 42 % der Einkommensteuer

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 19.02.2010

5 Prozent der Steuerpflichtigen tragen zu rund 42 Prozent der Einnahmen bei der Einkommensteuer bei. Der Anteil dieser Gruppe mit Jahreseinkünften ab 92.750 Euro am verfügbaren Einkommen insgesamt betrage 25,8 Prozent, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/499) mit. Insgesamt kommen die oberen 50 Prozent der Einkommensbezieher (Jahreseinkünfte ab 26.750 Euro) auf einen Anteil von 93,8 Prozent am Einkommensteueraufkommen. Die unteren 50 Prozent, deren Einkünfte zwischen 8.650 Euro und 26.750 Euro liegen, haben einen Anteil am Steueraufkommen von 6,2 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte bei 16,7 Prozent liegt.

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