Neue Steuerregeln für Auslandsimmobilien
28. Oktober 2009
Denn der alte § 2a Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz, wonach negative Einkünfte aus im Ausland vermieteten Wohnungen nur mit positiven Überschüssen derselben Art und aus demselben Staat ausgeglichen werden dürfen, darf in offenen Fällen nicht mehr angewendet werden. Grund: Er verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Inzwischen wurde er über das „Jahressteuergesetz 2009“ geändert, und die Einschränkungen gelten nur noch für Drittstaaten.