Außendienstmitarbeiter sollen Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen können

Außendienstmitarbeiter sollen Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen können

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16.06.2010

Der Petitionsausschuss setzt sich dafür ein, dass häusliche Arbeitszimmer bei Mitarbeitern im Außendienst steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber keinen betrieblichen Büroplatz zur Verfügung stellt. Die Abgeordneten beschlossen am Vormittag des 16.06.2010, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen. Damit wollen die Parlamentarier die Bundesregierung auf das Problem aufmerksam machen.

Der Petent bemängelt in seiner Eingabe, er könne seit 2007 sein beruflich genutztes Arbeitszimmer zu Hause nicht mehr steuerlich absetzen, die Abzugsfähigkeit sei ihm durch das Steueränderungsgesetz 2007 genommen worden. Da ihm sein Arbeitgeber aber keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellen könne, sei er auf sein häusliches Arbeitszimmer angewiesen.

Quelle: Deutscher Bundestag