Details zum neuen Personalausweis
3. Juni 2010
Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen - sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
- Ausweis im Internet: Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
- Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
- Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland - und nur für diese - ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.
Das erste Konzept zum neuen Personalausweis wurde 2008 veröffentlicht und in Zusammenarbeit mit BITKOM und Deutschland sicher im Netz e.V. im Rahmen von gemeinsamen Workshops und Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Datenschutzes und der Verbraucherverbände diskutiert. Der Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 23. Juli 2008 vom Kabinett beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag erfolgte am 18. Dezember 2008, die Billigung durch den Bundesrat am 13. Februar 2009.
Ab Oktober 2009 erproben E-Business- und E-Government-Anbieter in einem Anwendungstest die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Ausweises in ihren Online-Services. Die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen werden durch ausgewählte kommunale Behörden ab Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert. Die Ergebnisse beider Tests fließen noch vor dem Rollout in die laufende Projektabwicklung ein.
Die Gebührenordnung für den neuen Personalausweis und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums. Außerdem wurde eine spezielle Website zur Information über den neuen Personalausweis einrichtet.
Quelle: BMI