Frist für die Steuererklärung 2009 - für Viele ist Eile geboten
25. Mai 2010
Weniger Eile geboten ist bei den Steuerpflichtigen, die sich der Hilfe eines Steuerberaters bedienen. Hier muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Dezember abgegeben werden.
Trotz Lohnsteuerabzugs sind auch viele Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sofern sie weitere Einkünfte über 410 Euro erzielen. Das Gleiche gilt für Bezieher von steuerfreien Leistungen, wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, die beim sogenannten Progressionsvorbehalt allerdings den Steuersatz erhöhen. Im Rahmen der Abgeltungsteuer müssen daneben ausländische Kapitaleinkünfte nacherklärt werden. Kirchensteuerpflichtige sind verpflichtet, sämtliche abgeltungssteuerpflichtige Einkünfte anzugeben, sofern sie nicht den Banken ihre Konfessionszugehörigkeit mitgeteilt haben.
Ungeachtet einer Pflichtveranlagung kann sich auch die Mühe einer freiwilligen Erklärung lohnen. Infolge von Günstigerprüfungen oder der Angabe von Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen erwartet viele Steuerpflichtige eine beachtliche Steuererstattung. Für freiwillige Erklärungen gilt innerhalb der Festsetzungsverjährung keine Frist.
Quelle: DStV