Erlass betr. Verfassungsbeschwerde gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer

Soweit anhängige Einsprüche gegen Einheitswert- und Grundsteuer-Messbescheide oder Anträge auf Aufhebung von Einheitswerten und/oder Grundsteuer-Messbeträgen, die mit dieser Verfassungsbeschwerde begründet worden waren, gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhten, können diese nunmehr als unbegründet zurückgewiesen werden.

 

Quelle: DATEV eG