Meldepflicht für elektronische Kassensysteme bis 31.07.2025

Seit dem 01.01.2025 ist die Kassenmeldepflicht in Kraft getreten. Alle bis zum 01.07.2025 angeschafften (bzw. gemieteten oder geleasten) müssen bis zum 31.07.2025 über die Elster Schnittstelle „ERiC“ gemeldet werden.

 

Alle nach 01.07.2025 neu angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb von einem Monat angemeldet werden.

Wird eine angemeldete Kasse außer Betrieb genommen, muss das Datum der Außerbetriebnahme an das Finanzamt übermittelt werden, eine bisher nicht angemeldete Kasse muss selbstverständlich nicht abgemeldet werden.

 

Die folgenden Informationen müssen an die Finanzverwaltung übermittelt werden:

  • Name des Steuerpflichtigen,
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

 

Diese Daten können auch als XML-Datei Ihrer Kasse übergeben werden. Sprechen Sie dazu Ihren Kassenhersteller an.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nm@ihresteuerkanzlei.de