Wussten Sie schon? ELENA und Kündigungen

Dieser Datenbaustein muss zusammen mit den ELENA-Verdienstmeldungen übermittelt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Ablauf der Befristung endet. Er enthält u. a. die Zusatzangaben aus der bisherigen Arbeitsbescheinigung (Ablösung durch ELENA vorauss. ab 2012) und ist somit die Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld). Deshalb müssen diese Zusatzangaben zukünftig rechtzeitig per ELENA übermittelt werden.

Die rechtzeitige Bereitstellung der zusätzlichen Informationen bei Kündigung, Entlassung und befristeten Arbeitsverhältnissen sollten Sie auch beim Informationsfluss in den Lohn- und Personalbüros unbedingt berücksichtigen.

Einen Fragebogen dazu finden Sie hier oder im Aktenschrank.

 

Beispiel 1: Austritt 30.11.2010
Die Kündigung zum 30.11.2010 wurde ausgesprochen am 02.09.2010.
In diesem Fall müssen die Angaben spätestens zur Abrechnung September 2010 vollständig vorliegen, da die Kündigung bereits im September ausgesprochen wurde.

Beispiel 2: Austritt 31.08.2010 und Nutzung der Übergangsregelung (Juli 2010)
Kündigung zum 31.08.2010 wurde ausgesprochen am 14.05.2010.
Es wird die Übergangsregelung genutzt (Pflicht zur Übermittlung ab Juli 2010).
In diesem Fall müssen die Angaben spätestens zur Abrechnung Juli 2010 (Übergangsregelung) vollständig vorliegen, da die Kündigung bereits im Mai ausgesprochen wurde.