Ge­winn­er­zie­lungs­ab­sicht bei klei­nen Pho­to­vol­taik­an­la­gen und ver­gleich­ba­ren Block­heiz­kraft­wer­ken

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen

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