Ge­setz­ent­wurf ge­gen Steu­er­be­trug beim On­line-Han­del

Ge­setz­ent­wurf ge­gen Steu­er­be­trug beim On­line-Han­del

Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.

 

Lesen Sie hier den Artikel vom Bundesfinanzministerium