Vereinfachungen beim Elterngeld

Da die Familien in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können sollen, müsse die Leistung zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck wollen die Länder die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung sieht deshalb im Kern vor, aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Brutto-Einkommen zu entnehmen und aus diesem EDV-gesteuert ein fiktives Netto-Einkommen zu berechnen. Dabei stützt sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und Pauschalen bei der Sozialversicherung.

Neben dieser wesentlichen Vereinfachung für rund 90 Prozent der Anträge wollen die Länder den so genannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro anrechnungsfrei stellen und so erreichen, dass der Bonus in dieser Höhe als Mindestbetrag vom Einkommen und damit von der Höhe des Elterngeldes unabhängig ist.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vor.

Der Beschluss entspricht in weiten Teilen einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Jahr 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Quelle: Bundesrat