Neuregelungen zum April und Mai 2017
1. Mai 2017
Neuregelungen zum April und Mai 2017
Bundesregierung, Mitteilung vom 26.04.2017
Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig mehr Auswahl bei Hilfsmitteln. Wer Drohnen verwendet, muss sich an klare Regeln halten. Bei Spielzeugen gelten strengere Grenzwerte bei der Verwendung von chemischen Schadstoffen. Diese und andere Neuregelungen gelten seit April oder treten im Mai in Kraft.
Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer
Ab 1. Mai 2017 gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 Euro. Für Fachkräfte steigt der Mindestlohn auf 13,10 Euro in den alten und auf 11,85 Euro in den neuen Bundesländern.
Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln
Ob Hörgerät, Gehhilfen oder Windeln: Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bei Hilfsmittel zwischen mehreren Artikeln wählen. Das Verzeichnis wird aktualisiert. Dabei spielt die Qualität der Produkte künftig eine größere Rolle. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist seit 11. April 2017 in Kraft.
Strengere Regeln für Drohnen
Je mehr Drohnen im Luftraum unterwegs sind, desto höher sind auch die Risiken von Unfällen oder Kollisionen. Klare Regeln verbessern nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Schutz der Privatsphäre. Die Neuregelung ist seit 7. April 2017 in Kraft.
Bessere Überwachung von Bio-Importen
Mit einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem kann die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden. Das System stärkt die Lebensmittelsicherheit und erschwert möglichen Betrug. Es gilt seit dem 19. April 2017.
Strengere Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids
Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Die Neuregelung gilt ab dem 20. Mai 2017.
Spielzeug: Neue Grenzwerte für chemische Schadstoffe
Spielzeug auf Wasserbasis - etwa Fingerfarben - darf höchstens fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Das Konservierungsmittel kann Allergien auslösen. Beschränkungen gelten auch für das fortpflanzungsschädliche Lösungsmittel Formamid bei Spielzeugen aus Schaumstoff. Die Neuregelungen gelten ab dem 24. Mai 2017.
Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen
Die Bundesregierung beseitigt Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzverfahren und stärkt das Vertrauen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den verdienten Arbeitslohn behalten zu können. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung ist am 5. April 2017 in Kraft getreten.
Unternehmen stärker sozial verpflichtet
Große Unternehmen müssen künftig umfassender über nichtfinanzielle Aspekte berichten - zum Beispiel wie sie die Rechte ihrer Arbeitnehmer achten, die Umwelt schützen und Korruption bekämpfen. Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie ist am 19. April 2017 in Kraft getreten.
Betrug bei Sportwetten strafbar
Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulationen und Absprachen bei Sportwettbewerben sind künftig eine Straftat.
Das Gesetz ist am 19. April 2017 in Kraft getreten.
Elektronisch statt Papierform
Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Elektronische Verwaltungsdienste werden ausgebaut. Auch innerhalb der Verwaltung sind elektronische Kommunikationswege und einfachere Verfahrensabläufe möglich. Das Gesetz ist am 5. April 2017 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung