Förderung der Elektromobilität verbessert

Förderung der Elektromobilität verbessert

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2016

Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Der Finanzausschuss stimmte am 21.09.2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr ( 18/8828 ) zu. Die Fraktion Die Linke lehnte den Gesetzentwurf ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen.

 

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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 535/2016