Neuregelungen zum Juli 2015

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26..06.2015


Die Lkw-Maut wird auf mehr Bundesstraßen ausgeweitet. Die Renten steigen zum 1. Juli deutlich um mehr als zwei Prozent. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken. Für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Diese und weitere Regelungen treten im Juli 2015 in Kraft.

Altersbezüge - Höhere Renten ab Juli
Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Ab dem 1. Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent.

Weitere Informationen: Höhere Renten ab Juli

Sonderrechte für Elektroautos
Mit neuen Anreizen will der Bund die Elektromobilität in Deutschland fördern. So sollen Städte und Gemeinden Elektrofahrzeugen künftig Sonderprivilegien wie reduzierte Parkgebühren oder besondere Parkplätze an Ladestationen einräumen können.
Das Elektromobilitätsgesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Sonderrechte für Elektroautos

Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Die KfW Bankengruppe unterstützt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden. Unternehmen und Kommunen, die ihre Gebäude energieeffizient bauen oder modernisieren, profitieren künftig von niedrigen Zinsen und Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent. Damit ist ein wichtiger Beitrag zum Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt.

Weitere Informationen: Unterstützung von Kommunen und Unternehmen beim Energiesparen und Neues KfW-Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden startet im Juli 2015

Bessere Förderung von energieeffizienten Produktionsanlagen
Unternehmen, die die Energieeffizienz ihrer Produktionsanlagen und Produktionsprozesse steigern, profitieren ab dem 1. Juli von besonders zinsgünstigen Darlehen durch die KfW-Bankengruppe. Gewerbliche Unternehmen können die entsprechenden Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse" über ihre Hausbanken beantragen. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums.

Weitere Informationen: KfW erweitert und verbessert ihr Förderangebot für energieeffiziente Produktionsanlagen in Unternehmen

Verbraucher

Schuldnern bleibt mehr Geld
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen steigen: Künftig beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro (bisher: 1045,04 Euro). Der Betrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten um monatlich 404,16 Euro (bisher 393,30 Euro) für die erste und um monatlich weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Schuldnern bleibt damit mehr Geld zur eigenen Verfügung.

Weitere Informationen: Schuldnern bleibt mehr Geld


Inneres

Bundesregierung führt Bürokratiebremse ein
Ab 1. Juli 2015 gilt die neue Bürokratiebremse der Bundesregierung. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen. Die sogenannte "One in, one out - Regel" gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf die Wirtschaft auswirken. Wenn also neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft bringen, müssen diese an anderer Stelle abgebaut werden. Das Prinzip "Eins rein - eins raus" gilt für alle Vorhaben, die ab dem 1. Juli 2015 beschlossen werden.

Weitere Informationen: Bundesregierung führt Bürokratiebremse ein

Quelle: Bundesregierung