Aufteilung von Abfindungen zum Steuersparen nicht möglich

Die Bundesregierung teilte in einer Sitzung des Finanzausschusses am Morgen des 27.01.2010 auf Fragen von Abgeordneten mit, dass sich ein Urteil des Bundesfinanzhofes, das einem Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre erlaubt habe, auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage beziehe.

Anders verhält es sich nach Angaben der Bundesregierung aber, sobald ein Arbeitnehmer, der eine Abfindung erhält, mit dem Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung schließt. Damit kann die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zugeflossen sei.

Quelle: Deutscher Bundestag