Erfassungsbogen geringfügig Beschäftigte steht Online

Wie Sie dem Schreiben zum Mindestlohn entnehmen konnten, ist die Erfassung der geringf. Beschäftigten ab 2015 obligatorisch zu den Lohnunterlagen zu nehmen.

 

Einen Erfassungsbogen (ausfüllbar in Excel) finden Sie im Aktenschrank unter Lohnabrechnung