Die wichtigsten rechtlichen Änderungen 2010 im Überblick
8. Januar 2010
Kurzarbeitergeld
Die in der Wirtschaftskrise bewährte Kurzarbeiter-Regelung gegen Entlassungen wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden.
Sozialversicherungen
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Künstlersozialversicherung
Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent.
ELENA
Mit dem elektronischen Entgeltnachweis ("ELENA") will die Bundesregierung lästigen Papierkram für Wirtschaft und Verbraucher abschaffen. Elena startet zwar erst 2012. Die Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.
Krankenkassen
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Verbraucherschutz
Ab 2010 müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt - endet allerdings nach zehn Jahren.
Erbrecht
Für Erbschaften gelten von 2010 an neue Regeln. Mit der Reform soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Die Pflege von Eltern und Großeltern wird besser honoriert, die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt.
Quelle: DATEV eG