Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Empfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2013

Der Bundestag hat am 17. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11843) zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074, 17/6251, 17/6358, 17/6360) angenommen.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 30. Juni 2011 beschlossen, der Bundesrat am 8. Juli 2011 jedoch seine Zustimmung versagt (17/6584). Daraufhin hatte die Bundesregierung am 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/7544). Bund und Länder haben sich nach mehr als einjährigem Vermittlungsverfahren darauf geeinigt, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung nicht möglich war.

Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Beschlossen wurde nun lediglich, eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im parlamentarischen Verfahren im Bundestag an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings nicht zu tun. Das nun tatsächlich beschlossene Gesetz trägt den neuen Titel "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".

Quelle: Deutscher Bundestag