Die "elektronische Lohnsteuerkarte" - Jetzt Freibeträge für 2013 beantragen und die neue FAQ-Liste beachten!
17. Dezember 2012
DStV, Pressemitteilung vom 14.12.2012
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 01.01.2013 werden die in 2011 und 2012 automatisch übertragenen, ehemals individuell beantragten Freibeträge nicht mehr in die zukünftigen Jahre übertragen. Fehlen sie im Datenbestand der Finanzverwaltung und damit beim elektronischen Abruf der Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber, kommt es angesichts der höheren Lohnsteuerbelastung zu einem niedrigeren Nettolohn. Daher sollten Arbeitnehmer ihre Freibeträge für 2013 unbedingt zeitnah wieder beantragen. Nach den jüngsten Berichten der Finanzverwaltung sind bisher kaum neue Anträge eingegangen.
Wie geht man am besten vor?
Wer beispielsweise seine Fahrtkosten zur Arbeit monatlich absetzen möchte, kann sich ab sofort persönlich an das zuständige Finanzamt wenden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bietet es sich an, den Antrag auf einem Formular schriftlich einzureichen. Die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 2013 bietet die Bundesfinanzverwaltung auf der Internetseite "Formular-Management-System" unter der Rubrik "Formularcenter / Steuerformulare / Lohnsteuer" an.
Darüber hinaus ist im Rahmen der Pilotierungsphase des Projekts "ELStAM" als verfahrenserleichternde Praxishilfe ein Muster für ein Informationsschreiben zum Freibetrag entwickelt worden. Das Muster kann freiwillig durch die Arbeitgeberschaft an ihre Arbeitnehmer ausgegeben werden. Zur individuellen Anpassung und Verwendung bietet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) dieses Muster den Mitgliedern der Landesverbände zum Download in StBdirekt an.
Die neue "FAQ-Liste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" hilft!
Neben den bisher veröffentlichten Praxishilfen der Finanzverwaltung, wie sie auf der Internetseite "Elster" und vom DStV in der Mitglieder-Datenbank "StBdirekt" angeboten werden, unterstützt auch die neue "FAQ-Liste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" die Praxis bei der Einführung des Verfahrens. Auf der Internetseite "Elster" kann dieser Fragen-Antworten-Katalog derzeit nur eingesehen, nicht hingegen als vollständiges Dokument heruntergeladen werden. Nach Auskunft der Finanzverwaltung ist die Veröffentlichung einer Broschüre geplant. Der DStV bietet den Mitgliedern der Landesverbände die "FAQ-Liste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" bereits jetzt als PDF-Dokument zum Download in StBdirekt an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DStV.
Quelle: DStV