Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013 nur noch mit Authentifizierung
26. September 2012
BMF, Pressemitteilung vom 26.09.2012
Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig. Soweit noch nicht geschehen, sollten sich die betroffenen Unternehmer und Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren, um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten.
Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.
Quelle: BMF
HINWEIS: Diese Regel betrifft bereits die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2012