Referentenentwurf des MicroBilG veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 03.08.2012

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der so genannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen (MicroBilG) veröffentlicht.

Der Gesetzesentwurf soll die am 21. Februar 2012 verabschiedete Micro-Richtlinie der EU umsetzen und sieht diesbezüglich Änderungen insbesondere im Handelsgesetzbuch vor, um so genannte Kleinstunternehmen von bestimmten Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung zu entlasten.

Als Kleinstunternehmen gelten im Wesentlichen Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • Maximal 350.000 Euro Bilanzsumme
  • Maximal 700.000 Euro Jahresumsatz
  • Maximal 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Über einen entsprechenden Änderungsantrag des Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) soll eine Aufnahme dieser Definition in die sich derzeit in Überarbeitung befindlichen EU-Bilanzierungsrichtlinien (4. und 7. EU-Richtlinie) sichergestellt werden.

Bis zum 3. September 2012 können Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf beim BMJ eingereicht werden.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMJ.

Quelle: WPK